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Versicherungssteuer auf Garantiezusagen ab dem 01. Januar 2023

Steuerrechtliche Behandlung von Händlergarantien

Mit seinem Urteil vom 14. November 2018 hat der BFH und das BMF im Rahmen der neuesten Rechtsprechung beschlossen, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung ist. Der Händler wird somit steuerrechtlich zum Versicherer. Aufgrund dessen muss fortan die Versicherungssteuer abgeführt werden, sofern der garantiegebende Händler seine Garantiezusage gegen gesondertes Entgelt in Rechnung stellt.
Dazu muss sich der Händler beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren und alle steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten eines Versicherers erfüllen. Ursprünglich sollte diese Regelung bereits zum Jahresbeginn 2022 greifen, das Bundesfinanzministerium hat die Frist für die Umsetzung jedoch um ein Jahr verschoben – die Versicherungssteuer auf Garantiezusagen durch einen Händler, gegen gesondertes Entgelt, kommt ab dem 01. Januar 2023.

Autohändler sollten sich auf die steuerrechtliche Umstellung einstellen. Entscheidend ist dabei, ob die Garantiezusage durch den Händler gegen gesondertes Entgelt oder unentgeltlich erfolgt – informieren Sie sich jetzt im folgenden Beitrag!

Garantiezusage durch den Händler gegen gesondertes Entgelt

Eine Garantiezusage durch den Händler (Garantiegeber) an den Käufer (Garantienehmer) gegen gesondertes Entgelt wird als eigenständige Leistung – einer Garantieleistung – aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungssteuergesetzes (VStG) angesehen. Somit unterliegt dieser Vorgang, spätestens ab dem 01.01.2023, der Versicherungssteuer. Der Kfz-Händler muss sich in diesem Fall beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren. Darüber hinaus muss er die steuerrechtlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten erfüllen.

Des Weiteren darf der Händler in diesen Fällen für Eingangsleistungen, die in Zusammenhang mit späteren Aufwendungen für zum Beispiel Ersatzteile im Falle einer garantiepflichtigen Reparatur stehen, keine Vorsteuer geltend machen. Daraus folgt, dass auch Vorsteuern aus der Werkstattausrüstung aufzuteilen sind, wenn und soweit diese für die Ausführung von umsatzsteuerfreien Garantieleistungen genutzt wird.

Die Einführung der Versicherungssteuer auf Garantiezusagen gegen gesondertes Entgelt bedeutet für den garantiegebenden Händler einen erheblichen administrativen, bürokratischen und steuerrechtlichen Aufwand.

Unentgeltliche Garantiezusage

Bei einer Garantiezusage durch den Händler (Garantiegeber) an den Käufer (Garantienehmer), die bereits ohne Verkaufsaufschlag im Fahrzeugpreis enthalten ist, bleibt alles wie gehabt und die Versicherungssteuer auf die Garantiezusage greift nicht. Die Garantiezusage gilt in diesem Fall als unselbstständige Nebenleistung zur Hauptleistung:

  • Fahrzeugverkauf = Hauptleistung
  • Garantiezusage = unselbstständige Nebenleistung zur Hauptleistung

Wichtig: Der Preis für die Garantie darf in diesem Fall nicht gesondert ausgezeichnet werden! Darüber hinaus darf das Fahrzeug ohne Garantie nicht preiswerter erhältlich sein, als mit der Garantie.

Benötigen Sie weitere Informationen zu Garantiezusagen mit Versicherungssteuer?

Wir helfen Ihnen gerne!

Unser Händlerbereich bietet Ihnen ausführlichere Einblicke in die rechtliche Lage und anstehende Änderungen für Kfz-Händler. Lesen Sie jetzt mehr über die Änderung der steuerlichen Behandlung von Händlergarantien oder informieren Sie sich über die Fristverlängerung der Änderung der steuerlichen Behandlung von Händlergarantien.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Außendienst oder unser Team im Innendienst – wir helfen Ihnen gerne. Alternativ können Sie uns auch über das untenstehende Kontaktformular, per Mail an service@progarant.de oder per Telefon unter der 02305 / 97797 unkompliziert erreichen.
 

Hinweis

Die vorliegenden Angaben sind verkürzt dargestellt. Wir geben sie nach bestem Wissen und unserem aktuellen Informationsstand an Sie weiter. 
Sie ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater!

Über unsere Autoren

Über unseren Autor – Jörg Henning

Jörg Henning ist als Sohn des Gründers der Pro Garant GmbH, Herrn Werner Langer, seit Stunde eins nah am Unternehmen.

Nach seiner Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, welche er aufgrund seines Abschlusses auf der höheren Handelsschule auf zwei Jahre verkürzen konnte, begann Herr Jörg Henning sein Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie zu Dortmund und schloss dieses 1992 erfolgreich als Betriebswirt VWA ab. Während seiner Studienzeit arbeitete Jörg Henning in Vollzeit als kfm. Angestellter. Im Anschluss war er in verschiedenen Positionen (stellv. Abteilungsleiter, Abteilungsleiter, Bereichsleiter) tätig, und sammelte Vertriebserfahrungen im Handel und in der Industrie.

Seit Januar 2002 ist Jörg Henning Teil der Pro Garant GmbH, wo er zunächst als Vertriebsleiter und anschließend ergänzend als Gesellschafter tätig war. Seit dem 01. Januar 2017 übernimmt Jörg Henning gemeinsam mit Kai Deutschmann die Geschäftsführung des Unternehmens in zweiter Generation. Hierbei hat Herr Henning seinen eigenen Kundenstamm im Außendienst jedoch nicht aufgegeben, sondern betreut diesen weiterhin auch neben den Aufgaben, die die Geschäftsführung mit sich bringt.

Seine langjährige Erfahrung als Dienstleister für Händlergarantien sowie sein Know-how als Berater stellt er zudem Kunden, Interessierten und Geschäftspartnern in regelmäßigen Blogbeiträgen zur Verfügung.

Ein Portraitbild von Jörg Henning

Über unsere Autorin – Kai Deutschmann

Kai Deutschmann ist die Tochter des Mitbegründers der Pro Garant GmbH, Herrn Rudolf Risse.

Nach ihrem Abitur und anschließendem Abschluss der höheren Handelsschule ließ sich Frau Kai Deutschmann zur Industriekauffrau ausbilden und knüpfte ein betriebswirtschaftliches Studium an der Fachschule für Wirtschaft in Dortmund an. Während des gesamten Studiums, welches sie 2005 erfolgreich als staatlich geprüfte Betriebswirtin abschloss, arbeitete sie bereits Vollzeit für die Pro Garant GmbH.

Seit Gründung der Pro Garant GmbH ist Frau Kai Deutschmann hier als Innendienstleiterin tätig und wurde im Februar 2013 zur Gesellschafterin. Im Januar 2017 übernahm sie schließlich gemeinsam mit Herrn Jörg Henning die Geschäftsführung der Pro Garant GmbH. Ebenso wie Herr Henning übernimmt Kai Deutschmann ihre Aufgaben im Tagesgeschäft unverändert und ist weiterhin für ihre Handelspartner persönlich erreichbar.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung im Garantiesektor veröffentlicht Frau Deutschmann zudem regelmäßig informative Blog-Einträge und News-Artikel.

Ein Portraitbild von Frau Kai Deutschmann

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