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Fristverlängerung / Änderung über die steuerliche Behandlung von Händlergarantien

Es gibt gute Neuigkeiten in Sachen „Änderung über die steuerliche Behandlung von Händlergarantien“.

Liebe Partnerhändler der Pro Garant GmbH,

es gibt gute Neuigkeiten in Sachen „Änderung über die steuerliche Behandlung von Händlergarantien“.
Durch die Einsprüche von Verbänden und anderen Interessenvertretern wurde ein Aufschub bis zum 31.12.2022 erreicht. Wir gewinnen dadurch Zeit, um gemeinsam zu argumentieren, dass diese Entscheidung überdacht werden muss, da sie gravierende Folgen u.a. für den gewerblichen KFZ-Handel hat.

In der Anlage finden Sie die Mail, welche das Bundesministerium für Finanzen (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder geschickt hat (siehe Anlage 1.).

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter über Änderungen zu diesem brisanten Thema informieren.

Anlage 1. (Schreiben des BMF vom 18.10.2021)

Ihr Team der Pro Garant GmbH