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Änderung über die steuerliche Behandlung von Händlergarantien

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 11.05.2021, per Mail, eine Mitteilung an die obersten Finanzbehörden der Länder geschickt, in welcher es eine Änderung über die steuerliche Behandlung von Händlergarantien mitteilt.

Liebe Partnerhändler der Pro Garant GmbH,

das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 11.05.2021, per Mail, eine Mitteilung an die obersten Finanzbehörden der Länder geschickt (siehe Anlage 1), in welcher es eine Änderung über die steuerliche Behandlung von Händlergarantien mitteilt. Kern der Mitteilung ist, dass die Garantiezusage eines Händlers nicht mehr als unselbstständige Nebentätigkeit zum Hauptgeschäft (Verkauf des Fahrzeuges) anerkannt, sondern ab dem 01.07.2021 zu einem versicherungssteuerpflichtigen Geschäft wird.

Durch den Einsatz und das Veto von Interessenvertretern und Verbänden, unter anderem dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), wurde die Frist zur Umsetzung auf den 01.01.2022 verlängert (siehe Anlage 2). Der ZDK befürchtet ein „Bürokratiemonster“, welches für den garantiegebenden Händler erhebliche Nachteile (u.a. deutlich mehr Aufwand und den Entfall des Vorsteuerabzuges für Eingangsleistungen, wie z.B. Ersatzteile und Gemeinkosten) mit sich bringt (siehe Anlage 3).

Auch wir als Pro Garant GmbH sind ständig in Kontakt mit Verantwortlichen und Rechtsanwälten, um das seit Jahren bestehende Garantiemodell fortführen zu können und für Ihre Interessen einzustehen.

Wir werden Sie hier zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.

Die entsprechenden Schreiben können Sie unter den nachfolgenden Links aufrufen:

Anlage 1. (Schreiben des BMF vom 11.05.2021)
Anlage 2. (Schreiben des BMF vom 18.06.2021)
Anlage 3. (Schreiben des ZDK)

 

Ihr Team der Pro Garant GmbH