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Zustandberichte:

Ein ausführlicher Zustandsbericht, der auch sämtliche Sonderausstattungen umfasst, schützt bei Geltendmachung fehlender, angeblich zugesicherter weiterer Sonderausstattung. 

AG Hanau, Urteil v. 24.01.03, Az 33 C 728/02 

Der Ölverlust am Differential stellt keinen Sachmangel dar, wenn er im Zustandsbericht aufgeführt ist. 

LG Oldenburg, Urteil v. 15.01.04, Az. 16 S 612/03 

Für die Erstellung eines Zustandsberichtes ist eine zeitnahe Untersuchung des GW zum Kaufvertragsabschluss notwendig. Ein Zeitraum von etwa 1 Monat ist dann zu lang, wenn in diesem Zeitraum noch entsprechende Fahrzeugschäden eintreten können. 

AG Potsdam, Urteil v. 12.09.02, Az. 30 C 122/02 


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