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Vermittlungsgeschäft kein Allheilmittel!

Der Bundesverbands freier KFZ-Händler BVfK e.V. warnt.

Den Risiken des neuen Kaufrechts kann nicht mit Vermittlungsgeschäften alten Strickmustern begegnet werden! Anbieter von Vertragsmustern, die Vermittlungsverträge in Verbindung mit Darlehnverträgen als " Lösung für Problemfahrzeuge " anbieten, treiben ein fragwürdiges Spiel.  Spätestens wenn sich der Vorbesitzer mit einer Reklamation des neuen Halters auseinandersetzen muss, kommt heraus, dass es in Wirklichkeit ein Eigengeschäft war.  Der Händler hängt am Fliegenfänger - und zwar mit voller Frist von 24 Monaten! Die Vermittlung ist generell möglich und kann auch grundsätzlich die Haftungsrisiken des Händlers begrenzen. Vermittlungen, die keine sind, werden als Umgehung verworfen werden. 

Information und Beratung bei: 
Bundesverband freier KFZ-Händler BVfK e.V. 
Geschäftsstelle Bundeskanzlerplatz 53113 Bonn 
Tel.: 0228 318255 Fax:
0228 318254 
E-mail: info@bvfk.de
Internet: www.automobilverband.de 


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