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Unternehmereigenschaft:

Die Tätigkeit eines Käufers als Freiberufler allein genügt nicht für die Unternehmer-eigenschaft im Sinne der Sachmängelhaftung. Zusätzlich ist eine kausale Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit und dem Fahrzeugkauf erforderlich. Es kommt also auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges an. 

AG Bad Homburg, Urteil v. 14.11.03, Az. 2 C 182/03) 

LG Frankfurt/Main, Urteil v. 07.04.03, Az 16 S 236/03 


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