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Tuning

Über Leistungssteigerung muss informiert werden

Weil ein Chip-Tuning an einem Auto Mängel verusachen kann, muss ein Verkäufer eines derart getunten Wagens den Käufer darauf hinweisen. Das gilt auch dann, wenn der Chip wieder entfernt worden ist. In diesem Fall hatte ein Verkäufer nicht darüber informiert, dass der Pkw rund 60.000 Kilometer mit einem Tuning-Chip gefahren wurde. Neun Monate nach dem Kauf ging der Motor kaputt. Die frühere Leistungssteigerung allein rechtfertige einen Kaufrücktritt, urteilte das Oberlandesgericht Hamm. (OLG Hamm, 28 U 186/10)


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