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Selbstvornahme der Nachbesserungsarbeiten und Kostenerstattung

Ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Verkäufer setzt eine Fristsetzung des Käufers zur Mangelbeseitigung durch den Verkäufer voraus. 

BGH, Urteil v. 23.02.05, Az. VIII ZR 100/04 


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