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Minderung

Die frühere Verwendung eines Fahrzeugs als Mietwagen stellt generell einen Wertreduzierenden Faktor dar. Der handelsübliche Abzug beträgt 10%. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Fahrzeug außerdem um einen Unfallwagen handelt. 

AG Bergheim, Urteil v. 14.01.05, Az. 28 C 260/03 


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