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Ist eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll? Ihre Vorteile

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens wissen Sie manchmal nicht, was in der Zukunft auf Sie zukommt. Sie fragen sich eventuell: Ist eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll? Oder rausgeschmissenes Geld? Die Gebrauchtwagengarantie kann den Schutz vor unvorhergesehenen Kosten durch Reparaturen die nach Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs auftreten können, erhöhen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, ob und wann eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll für Käufer ist und wie die Abgrenzung zur Sachmängelhaftung ist.

Ein Mann sitzt glücklich im Auto; er fragte sich, ob eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll ist

Gebrauchtwagengarantie sinnvoll

Was deckt eine Gebrauchtwagengarantie ab?

Eine Gebrauchtwagengarantie deckt verschiedene Schäden und Reparaturkosten ab, die während der Gültigkeitsdauer des Garantiesystems auftreten können. Die genauen Leistungen können je nach Anbieter und Vertragsbedingungen variieren, aber typischerweise umfasst eine Gebrauchtwagengarantie:

  • Mechanische und elektrische Komponenten: Dies umfasst differenzierte Bauteile von Motor, Getriebe, Antriebsstrang, Bremsen, Lenkung, Elektronik und Klimaanlage.
  • Arbeitskosten: Die Kosten für die Arbeitszeit des Mechanikers, um die reparierten Teile einzubauen oder zu reparieren, sind in der Regel ebenfalls abgedeckt.
  • Fahrzeugteile: Bestimmte Teile des Fahrzeugs können unter die Garantie fallen, was die Kosten für Ersatzteile, häufig in Abhängigkeit der Laufleistung des Fahrzeuges, anteilig abdeckt.
  • Reparaturen in autorisierten Werkstätten: In einigen Fällen kann die Garantie vorschreiben, dass Reparaturen nur in bestimmten Werkstätten durchgeführt werden dürfen, um gültig zu sein. Oft hat der garantiegebende Händler ein Vorrecht zur Reparatur. In den meisten Fällen haben Sie mit seiner Zustimmung jedoch eine freie Werkstattwahl (Kfz-Meisterwerkstatt). Dies kann eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt sein.

Es ist wichtig, die Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie zu prüfen, da nicht alle möglichen Schäden und Reparaturen abgedeckt sein könnten.

Sie möchten sich als KFZ-Händler eine Beratung zu unseren Gebrauchtwagengarantien oder Leistungen einholen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns, Ihnen vollumfänglich weiterzuhelfen.

Erklärung: Unterschied Gebrauchtwagengarantie und Sachmängelhaftung

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es gegebenenfalls sinnvoll, eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Dieses Garantiesystem fungiert im Wesentlichen als Schutz vor Reparaturkosten im Falle eines Mangels, der während der Garantielaufzeit eintritt.

Im Gegensatz dazu ist die Sachmängelhaftung gesetzlich vorgeschrieben und gilt automatisch, ohne dass eine separate Vereinbarung erforderlich ist. Die Sachmängelhaftung bezieht sich, im Gegensatz zur Garantie, ausschließlich auf den Zustand des Fahrzeuges bei Kaufübergabe und bezieht sich nicht auf Mängel, die erst danach auftreten.

Der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie kann in vielen Fällen von Vorteil sein. Sie ermöglicht etwa oft die Durchführung von Garantiereparaturen in einer Werkstatt nach Wahl des Käufers, während diese Option bei der Sachmängelhaftung nicht verfügbar ist.

Mehr über den Unterschied von Gewährleistung und Garantie beim Auto erfahren.

 

Wann ist eine Gebrauchtwagengarantie dann sinnvoll?

Eine Gebrauchtwagengarantie ist definitiv sinnvoll, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Für teurere Gebrauchtwagen: Eine Garantie ist besonders bei höherpreisigen Gebrauchtwagen ratsam, da die potenziellen Reparaturkosten im Schadensfall erheblich sein können.
  • Für jüngere Gebrauchtwagen: Auch bei relativ neuen Gebrauchtwagen kann eine Garantie vorteilhaft sein, um sich gegen unerwartete Defekte abzusichern.
  • Unvorhergesehene Reparaturen: Sie deckt unvorhergesehene Reparaturkosten ab, die nach dem Kauf auftreten können, was für zusätzliche Sicherheit sorgt.

Jedoch sollte man die Leistungen der Garantie genau prüfen und gegebenenfalls erweitern lassen, wenn diese nicht ausreichen. Der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie ist demnach eine Investition in die eigene Sicherheit und kann zur Vermeidung unerwarteter Kosten betrachtet werden. Es empfiehlt sich, die Möglichkeiten und Kosten einer solchen Garantie individuell zu evaluieren.
Die meisten Gebrauchtwagenhändler bieten die Garantie jedoch als festen Bestandteil beim Fahrzeugkauf an.

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FAQ zur Sinnhaftigkeit einer Gebrauchtwagengarantie

Was unterscheidet die Gebrauchtwagengarantie von der Garantie bei einem Neuwagen?

Die beiden Garantien unterscheiden sich im Wesentlichen in drei Bestandteilen:

  1. Umfang
  2. Laufzeit
  3. Abdeckung

Die Garantien bei Neufahrzeugen umfassen in der Regel das gesamte Fahrzeug (ohne Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien) und haben je nach Hersteller eine Laufzeit zwischen 2 und 7 Jahren. Sie sind in der Deckung nicht begrenzt. Wohingegen eine Gebrauchtwagengarantie – je nach Umfang - bestimmte Baugruppen/Bauteile umfasst. Die Laufzeit, in der Regel zwischen 1 – 3 Jahren, sowie die Deckung, sind im Einzelnen mit dem anbietenden Händler zu besprechen. Den genauen Umfang, der jeweils angebotenen Garantie, können Sie den entsprechenden Garantiebedingungen entnehmen.

 

Ab wann lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie nicht mehr?

Fahrzeuge jeglichen Alters und Bauart unterliegen immer ihren ganz individuellen Risiken.

Wo bei älteren Fahrzeugen die Häufigkeit von möglichen Reparaturen steigt, ist bei jüngeren Fahrzeugen die einzelne Reparatur vergleichsweise teurer. Es ist wichtig, den individuellen Zustand des Fahrzeugs, die Fahrzeugmarke und den Wartungsverlauf zu berücksichtigen, bevor man entscheidet, welche Garantie, mit welchem Umfang, die richtige ist. Eine gründliche Prüfung und Beratung durch Fachexperten hilft. Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, welche Garantien Sie als KFZ-Händler in Ihr Angebot aufnehmen wollen.

 

Wie wird der Unterschied zwischen Sachmängel und Gebrauchsspuren deutlich?

In erster Linie sind Gebrauchsspuren nur oberflächlich zu erkennen, wie zum Beispiel abgenutzte Türgriffe, kleine Kratzer im Lack oder sonstige kleine Macken an den Innenteilen.

Auch eine vermeintliche Gebrauchsspur kann, je nach Alter, Laufleistung und Gebrauch, einen Sachmangel darstellen, wenn diese von der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeuges abweicht und nicht vorvertraglich und im Kaufvertrag aufgeführt wurde.

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