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Gerissener Zahnriemen ist kein Sachmangel!

Forderung nach kostenloser Reparatur zurückgewiesen. 

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Offenbach ist ein Zahnriemen als ein typisches Verschleißteil anzusehen. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Zahnriemen infolge ganz gewöhnlicher Materialabnutzung reißt, ohne dass ein Sachmangel vorliegen müsse, erklärte das Gericht (AZ: 380C 286/02). 

Weitere Infos zu dem Fall bitte in unserer Zentrale erfragen. 


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