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Geld zurück bei gefälschter Fahrzeugnummer

OLG Hamm bejaht Rücktrittsrecht vom Kauf eines Pkw mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer

zu OLG Hamm , Urteil vom 09.04.2015 - 28 U 207/13

Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer einen Diebstahlverdacht begründet und die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs zum Zweck der Rückgabe an einen früheren Eigentümer rechtfertigt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 09.04.2015 entschieden (Az.: 28 U 207/13, rechtskräftig, BeckRS 2015, 13004).

Diebstahlvermutung wegen aufgeklebter Fahrzeugidentifikationsnummer

Der in Minsk (Weißrussland) lebende Kläger erwarb im Mai 2011 einen gebrauchten Toyota Land Cruiser von dem beklagten Autohändler aus Augustdorf zum Kaufpreis von 27.000 Euro. Als der Kläger mit dem Fahrzeug im Juli 2011 nach Polen einreiste, fiel auf, dass die sichtbare Kodierung der Fahrzeugidentifikationsnummer nicht gestanzt, sondern kopiert und aufgeklebt war. Die polnischen Behörden vermuteten einen Diebstahl, beschlagnahmten den Pkw und beabsichtigen, ihn einem früheren Eigentümer auszuhändigen.

Pkw mutmaßlich in Spanien gestohlen und dann in Polen weiterveräußert

Dem liegt nach dem Vortrag des Klägers das folgende, nachträglich bekannt gewordene Geschehen zugrunde: Der im Jahr 2004 erstzugelassene Toyota habe zunächst im Eigentum einer spanischen Autovermietung gestanden, der er im Juli 2007 gestohlen worden sei. Er sei dann nach Polen verbracht worden, über eine polnische Firma im Oktober 2008 in den Besitz einer polnischen Familie gelangt, innerhalb der Familie vererbt und von einem Familienmitglied dann im April 2011 an die beklagte Firma aus Augustdorf veräußert worden.

Uneinigkeit zwischen Käufer und Verkäufer über Möglichkeit der Eigentumsverschaffung

Der Kläger meint, der Kaufvertrag sei rückabzuwickeln. An dem gestohlenen Fahrzeug habe ihm die Beklagte kein Eigentum verschaffen können. Von der Beklagten hat er deswegen die Rückzahlung des Kaufpreises von 27.000 Euro und Aufwendungsersatz verlangt. Die Beklagte meint demgegenüber, den Kaufvertrag mit dem Kläger ordnungsgemäß erfüllt zu haben, weil sie selbst jedenfalls nach dem Erbfall in Polen Eigentum an dem Fahrzeug erworben und dann beim Verkauf auf den Kläger übertragen habe.

Beschlagnahme des Pkw begründet Rechtsmangel

Das OLG Hamm hat dem Kläger Recht gegeben. Die von ihm behauptete Fahrzeughistorie und der von der Beklagten vorgetragene Eigentumsübergang bräuchten nicht im Einzelnen aufgeklärt zu werden. Das Fahrzeug weise einen Rechtsmangel auf, der den Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige. Der Rechtsmangel werde durch die polnische Beschlagnahme des Fahrzeugs begründet, die auch die Rückgabe des Fahrzeugs an die ursprünglich berechtigte spanische Autovermietungsfirma vorbereiten solle und so zu einem endgültigen Besitzverlust des Klägers führen könne.

Veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer begründet auch Sachmangel

Dass die spanische Firma zunächst Fahrzeugeigentümerin gewesen sei, habe die Untersuchung der gefälschten Fahrzeugidentifikationsnummer ergeben, durch die die ursprüngliche Fahrzeugidentifikationsnummer habe ermittelt werden können. Hierdurch sei die frühere Eigentümerin zu ermitteln gewesen. Bei dieser Sachlage sei nicht davon auszugehen, dass der Kläger das beschlagnahmte Fahrzeug habe auslösen können. Auf einen möglichen (gutgläubigen) Erwerb des Fahrzeugs beim Erbgang in der polnischen Familie könne sich die Beklagte nicht berufen, weil der Kläger im Zeitpunkt seiner Rücktrittserklärung keine Informationen und Nachweise gehabt habe, um den polnischen Behörden einen derartigen Erwerb nachzuweisen. Die am Fahrzeug veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer begründe zudem einen Sachmangel des Fahrzeugs, der den Rücktritt des Klägers ebenfalls rechtfertige. Nach dem Vertragsrücktritt habe die Beklagte dem Kläger den Kaufpreis und circa 2.500 Euro Kosten zu erstatten, die der Kläger im Vertrauen auf den Erwerb aufgewandt habe.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 11. September 2015


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