Unser Newsfeed

Fingierte Vermittlung ist rechtswidrig

Bundesverband freier KFZ - Händler e.V  Bonner Amtsgericht bestätigt BVfK Rechtsauffassung 

Schwarze Schafe haben keine Chance, wenn sie mit Taschenspielertricks Gewährleistungspflichten umgehen wollen. In diesem Sinne entschied in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Bonner Amtsgericht am 04.05.2003 ( AZ 7 C 19/03 ). Anlass des Rechtsstreits war ein Autokauf, der über ein Internet - Angebot eines Autohändlers angebahnt worden war. Im daraufhin abgeschlossenen Kaufvertrag tauchte jedoch eine Privatperson als Verkäufer auf. Ärger gab es dann, als sich herausstellte, dass ein gravierender Unfallschaden verschwiegen und der Tacho manipuliert worden war. Eine Ankaufsquittung enttarnte den Händler als wahren Verkäufer, der jetzt das Fahrzeug zurücknehmen und Schadensersatz leisten muss. 

Dazu BVfK - Jurist Rechtsanwalt Nicolas H. Clausen: Das Gericht hat die einzig richtige Entscheidung getroffen. Das neue Kaufrecht stellt hohe Anforderungen an Händler und Justiz. Der angemessene Umgang wirft viele Fragen und Probleme auf. Der Versuch, diesen mit Umgehungstricks zu begegnen, wird immer scheitern. Solche Machenschaften erteilen wir eine klare Absage. Schwarze Schafe beschädigen das Image seriöser Händler. 

Informationen zum Kaufrecht: www.serioese-autohaendler.de 


vorherige News
zurück zur Übersicht