Unser Newsfeed

Erste Urteile im neuen Gebrauchtwagenrecht

Da nach neuem Schuldrecht ein genereller Gewährleistungsausschluss beim Verkauf von Kraftfahrzeugen an Private nicht möglich ist, sind verschiedene Händler auf die Idee gekommen, die Qualität bestimmter Gebrauchtwagen mit hohen Gewährleistungsrisiko zu verändern. Im vorliegenden Fall wurde ein Opel Ascona als "Bastlerfahrzeug" verkauft. Gleichzeitig wurde dem Käufer allerdings zugesagt, dass das Fahrzeug zuvor noch TÜV - abgenommen werde. Nach erfolgreicher TÜV - Abnahme wurde das Fahrzeug an den Käufer ausgeliefert. Kurze Zeit später kam es zu einem Kabelbrand. 

Der Händler wies die Reklamation unter Hinweis auf die Qualität des Fahrzeugs als "Bastlerfahrzeug" zurück. Das Amtsgericht gab der dann folgenden Klage statt. 

Der Kaufvertrag war rückabzuwickeln. Mit der TÜV - Vereinbarung sei - so das Gericht - schlüssig vereinbart worden, dass das Fahrzeug bei Übergabe auch fahrtüchtig sein sollte. Der Händler konnte sich im vorliegenden Fall nicht darauf berufen, dass er nur für solche Mängel einstehen wollte, die der TÜV vor Abnahme beanstandete. Der Mangel des Fahrzeugs, der "letztendlich im Kabelbrand zum Ausdruck" gekommen sein, sei bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden gewesen. Das Gegenteil konnte der beklagte Händler nicht beweisen.. Die Formulierung "Bastlerfahrzeug" war rechtlich unbeachtlich. Das Gericht vertrat hierzu die Auffassung, diese Bezeichnung sei eine unzuverlässige Verminderung der Verbraucherrechte und verstoße somit gegen § 475 BGB. Grundsätzlich hätten die Parteien eines Verbrauchsgüterkaufs zwar die Möglichkeit, bestimmte Mängel oder Eigenschaften des Fahrzeugs zu "benennen" um somit das Vorliegen eines Mangels im Rechtsinn wirksam "begrenzen" zu können. Mit dem pauschalen Hinweis auf ein "Bastlerfahrzeug" konnte dies jedoch nicht gelingen, zumal der Wagen ja durch den TÜV gebracht werden sollen. 

Der Händler wurde antragsgemäß zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, Rückzahlung des Kaufpreises und Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt. 

Rechtsanwalt Dr. Walter Jäcker 

Quelle: www.krafthand.de 10/1003 


vorherige News
zurück zur Übersicht