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Beweislast liegt immer beim Verkäufer

BGH verbessert Rechte des Käufers beim

Gebrauchtwagenkauf

12.10.2016, 16:53 Uhr | dpa, AFP

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtwagen ausgeweitet. Das Urteil klärt die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt. Wegen einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs musste der BGH seine Rechtsprechung ändern. In größerem Umfang als bisher liegt die Beweislast beim Verkäufer.

Getriebe kaputt: vorhandene Macke oder Bedienfehler?

In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nach fünf Monaten und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig. Deshalb wollte der Käufer von der Autohändlerin sein Geld zurück bekommen. Strittig war, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch einen Bedienfehler kaputt gemacht hatte. Käufer ist im Recht – auch wenn Ursache des Mangels unklar bleibt. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss ein Verkäufer nachweisen, dass der Käufer die Schaltung falsch bedient hat. War der Gebrauchtwagen beim Verkauf wirklich frei von Mängeln oder Vorschädigungen? Das muss der Händler im Streitfall beweisen können. (Quelle: Geisser/imago)

Gelingt ihm das nicht, wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war. Das gilt auch wenn ungeklärt bleibt, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwortlich ist (Az.: VIII ZR 103/15).

Voraussetzung ist dabei immer, dass der Schaden innerhalb von sechs Monaten auftritt. Bisher trug der Käufer ein höheres Risiko

Nach der bisherigen Rechtsauffassung des BGH muss der Käufer das Risiko tragen, wenn die Herkunft eines Schadens sechs Monate nach dem Verkauf nicht definitiv geklärt werden konnte. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Fall nun neu verhandeln. Dabei muss das OLG vor allem prüfen, ob der Verkäufer des Wagens definitiv nachweisen konnte, dass der Getriebeschaden nicht bereits beim Verkauf vorlag.

Auto-Club Europa: "Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite"

Der Auto-Club Europa begrüßte das Urteil: "Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführung abkämpfen", teilte der Verband mit.


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