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Agenturgeschäfte:

Sind unzulässig, wenn sie sich als Umgehung darstellen. Wenn z.B. durch die Bewerbung eines Gebrauchtfahrzeuges im Internet ein Kfz-Händler für einen Kunden einen Rechtsschein setzt, wonach der Händler als Verkäufer auftritt. 

AG Bonn, Urteil v. 04.06.03, Az. 7 C 19/03 

Durch fiktive Angaben wie "Händlergeschäft" oder "Exportgeschäft" erfolgt kein zulässiger Ausschluss der Sachmängelhaftung. 

LG Duisburg, Urteil v. 10.10.03, Az 1 O 57/03 


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